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RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der B2B-SaaS-Software ParkPrio

Anbieter
Malo Hotel & Services UG
Anschrift
Homburger Landstraße 641, 60437 Frankfurt am Main
Register
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 141073
Stand
1. September 2026

1. Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft

1.1      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der cloudbasierten Software ParkPrio zwischen der Malo Hotel & Services UG (nachfolgend „ParkPrio“) und ihren Kunden.

1.2      Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Als Unternehmer gelten auch Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende, sofern sie den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

1.3      Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ParkPrio ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragspartner, Vertragsunterlagen und Rangfolge

2.1      Anbieter und Vertragspartner ist die Malo Hotel & Services UG, Homburger Landstraße 641, 60437 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 141073, vertreten durch den Geschäftsführer Surminder Singh Marwaha.

2.2      Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, der gewählten Paketbeschreibung und gegebenenfalls einer Leistungsbeschreibung oder einem Service Level Agreement (SLA). Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2.3      Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung oder Auftragsbestätigung, vereinbartes SLA, Auftragsverarbeitungsvertrag, Leistungs- oder Paketbeschreibung und anschließend diese AGB. Gesetzlich zwingende Vorschriften bleiben unberührt.

3. Vertragsschluss

3.1      Darstellungen von ParkPrio auf Webseiten, in Präsentationen oder Werbematerialien stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2      Je nach Bestellweg kommt der Vertrag zustande durch die Annahme eines individuellen Angebots, durch eine schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung von ParkPrio oder durch die Freischaltung des Kundenkontos nach einer Bestellung. Maßgeblich ist das zuerst eintretende, als Annahme erkennbare Ereignis.

3.3      Der Kunde sichert zu, dass die für ihn handelnde Person zum Vertragsschluss bevollmächtigt ist und dass alle bei der Bestellung gemachten Angaben vollständig und richtig sind.

4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

4.1      ParkPrio stellt dem Kunden für die Vertragsdauer eine internetbasierte Software zur Organisation von Parkplatz-, Valet- und Shuttleabläufen zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt über die jeweils bereitgestellten Web-, Dashboard- und App-Zugänge.

4.2      Je nach gebuchtem Paket können insbesondere Buchungs- und Kalenderverwaltung, Tagesplanung, Check-in und Check-out, Fahrzeugstatus, Stellplatzverwaltung, Fotodokumentation, Schadenserfassung, digitale Unterschriften, Übergabeprotokolle und PDF-Erstellung, Rechnungsfunktionen, Auswertungen, Kundenverwaltung, Schnittstellen, WhatsApp-Import, E-Mail-Marketing und KI-gestützte Kommunikation enthalten sein.

4.3      Maßgeblich ist ausschließlich der für den Kunden vereinbarte Paket- und Funktionsumfang. Produktdarstellungen, Demos, Animationen und öffentliche Roadmaps dienen der Veranschaulichung und begründen keine Verpflichtung zur Bereitstellung noch nicht ausdrücklich vereinbarter Funktionen.

4.4      ParkPrio schuldet die technische Bereitstellung der vereinbarten Softwarefunktionen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Umsatzsteigerung, eine bestimmte Zeitersparnis oder einen bestimmten Geschäftserfolg des Kunden.

5. Pakete, Nutzungslizenz und Mengennutzung

5.1      Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, ParkPrio im vereinbarten Umfang für den eigenen Betrieb zu nutzen. Eine Nutzung für andere Unternehmen oder eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von ParkPrio unzulässig.

5.2      Die Anzahl der mit ParkPrio verwalteten Buchungen und Parkplätze wird grundsätzlich nicht zur Berechnung des Paketpreises herangezogen. Der Kunde kann daher innerhalb des vertragsgemäßen und technisch üblichen Betriebsumfangs beliebig viele Buchungen und Parkplätze verwalten, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

5.3      Beschränkungen hinsichtlich Mitarbeiterkonten, Standorten, Modulen, Schnittstellen, Supportpriorität oder sonstigen Funktionen richten sich nach dem gewählten Paket oder der individuellen Vereinbarung.

5.4      Eine missbräuchliche Nutzung, insbesondere automatisierte Massenzugriffe außerhalb des vorgesehenen Produktzwecks, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder eine Nutzung, welche Stabilität oder Sicherheit des Systems beeinträchtigt, ist nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst.

6. Einrichtung, Datenübernahme und Schulung

6.1      Umfang, Ablauf und Vergütung von Einrichtung, Konfiguration, Datenübernahme, Schulung und sonstigen Einführungsleistungen werden je Kunde individuell im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

6.2      Der Kunde stellt die für die Einrichtung erforderlichen Informationen, Zugänge, Beispieldaten, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

6.3      ParkPrio ist nicht verpflichtet, unstrukturierte, fehlerhafte oder rechtswidrig erhobene Daten zu übernehmen. Zusätzlicher Aufwand infolge unvollständiger oder technisch ungeeigneter Kundendaten kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

7. Kundenkonten, Mitarbeiter und technische Voraussetzungen

7.1      Der Kunde verwaltet seine Administrator- und Mitarbeiterkonten eigenverantwortlich. Er stellt sicher, dass Zugänge nur an berechtigte Personen vergeben, bei Rollenwechseln angepasst und bei Ausscheiden unverzüglich deaktiviert werden.

7.2      Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden, soweit kein ausdrücklich hierfür vorgesehener Sammelzugang besteht. Der Kunde informiert ParkPrio unverzüglich über vermutete oder festgestellte unbefugte Zugriffe.

7.3      Handlungen, die über ein Kundenkonto vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet, soweit sie von ihm, seinen Beschäftigten oder sonstigen von ihm autorisierten Personen veranlasst wurden. Die gesetzlichen Regeln zur Verantwortlichkeit bleiben unberührt.

7.4      Der Kunde ist für geeignete Endgeräte, aktuelle Browser oder App-Versionen, eine ausreichende Internetverbindung sowie die Sicherheit seiner eigenen Systeme verantwortlich.

8. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung

8.1      Der Kunde darf ParkPrio nur im Einklang mit dem Vertrag und den anwendbaren Gesetzen nutzen. Er ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen, importierten, gespeicherten oder versendeten Inhalte und Daten verantwortlich.

8.2      Unzulässig sind insbesondere die Übermittlung von Schadsoftware, unbefugte Sicherheits- oder Belastungstests, die Umgehung von Zugriffsbeschränkungen, Reverse Engineering außerhalb zwingend gesetzlich erlaubter Fälle sowie die Nutzung für rechtswidrige, diskriminierende, irreführende oder belästigende Zwecke.

8.3      Der Kunde muss erkennbare Störungen und Mängel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung unverzüglich melden und ParkPrio bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang unterstützen.

9. E-Mail, WhatsApp, Marketing und Kundenkommunikation

9.1      Soweit ParkPrio Funktionen für E-Mail-Marketing, WhatsApp-Import, Nachrichtenversand, Kampagnen oder sonstige Kundenkommunikation bereitstellt, handelt der Kunde als Versender und entscheidet über Empfänger, Inhalte, Versandzeitpunkt und Kommunikationszweck.

9.2      Der Kunde stellt sicher, dass für jede Kommunikation eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht, erforderliche Einwilligungen nachweisbar vorliegen, Informations- und Widerspruchspflichten erfüllt werden und Empfängerlisten aktuell sind. Dies gilt insbesondere für Werbung über elektronische Post oder Messenger-Dienste.

9.3      Bei einem Import aus WhatsApp oder anderen Kommunikationsdiensten darf der Kunde nur solche Daten übertragen, die er rechtmäßig verwenden und in ParkPrio verarbeiten darf. Eine Copy-and-paste-Importfunktion entbindet den Kunden nicht von seinen gesetzlichen Pflichten.

9.4      ParkPrio ist nicht verpflichtet, Empfängerlisten oder einzelne Kommunikationsmaßnahmen rechtlich zu prüfen. Technische Versandbestätigungen belegen nicht automatisch den rechtmäßigen Zugang, die Kenntnisnahme oder die Zustimmung des Empfängers.

10. KI-gestützte Funktionen

10.1     KI-gestützte Funktionen können Texte, Vorschläge, Zusammenfassungen oder automatisierbare Handlungsvorschläge erzeugen. Solche Ergebnisse können unvollständig, unzutreffend oder für den konkreten Zweck ungeeignet sein.

10.2     Der Kunde bleibt für die Prüfung, Freigabe und Verwendung KI-generierter Inhalte und Aktionen verantwortlich. Ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung darf der Kunde KI-Ausgaben nicht ungeprüft für rechtlich, finanziell oder sicherheitsrelevante Entscheidungen verwenden.

10.3     ParkPrio übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-Ausgaben sachlich richtig, rechtlich zulässig oder frei von Rechten Dritter sind. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

10.4     Kunden- und Buchungsdaten werden nicht zum allgemeinen Training von KI-Modellen verwendet, solange sie personenbezogen oder lediglich pseudonymisiert sind. ParkPrio darf ausschließlich tatsächlich anonymisierte, keiner Person mehr zuordenbare Daten für Statistik, Produktverbesserung und Modelltraining nutzen.

11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

11.1     Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit ParkPrio personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor oder spätestens mit Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

11.2     Der Kunde ist im Rahmen der Auftragsverarbeitung grundsätzlich Verantwortlicher und entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung. Er ist insbesondere für Rechtsgrundlagen, Betroffeneninformationen, Löschkonzepte und die Bearbeitung von Betroffenenrechten verantwortlich, soweit der Auftragsverarbeitungsvertrag nichts Abweichendes bestimmt.

11.3     ParkPrio darf zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Verarbeitungen außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen nur unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen und auf Grundlage erforderlicher Datenschutzgarantien.

11.4     Einzelheiten zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, Unterauftragnehmern, Unterstützungsleistungen und Löschung richten sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Datenschutzerklärung.

12. Kundendaten, Sicherung und Nutzungsrechte

12.1     Der Kunde behält die Rechte an seinen in ParkPrio eingestellten Daten und Inhalten. Er räumt ParkPrio für die Vertragsdauer die zur Vertragserfüllung erforderlichen, räumlich auf die technische Leistungserbringung beschränkten Nutzungsrechte ein.

12.2     ParkPrio trifft angemessene technische Maßnahmen zur Sicherung der Plattformdaten. Der Kunde bleibt verpflichtet, geschäftskritische Daten und erzeugte Dokumente regelmäßig über vorhandene Export- oder Downloadfunktionen zusätzlich in seinem eigenen Verantwortungsbereich zu sichern.

12.3     Technische Backups dienen der Betriebswiederherstellung und ersetzen kein gesetzlich oder betrieblich erforderliches Archiv des Kunden. Der Kunde ist insbesondere selbst für die Einhaltung steuer-, handels- oder branchenspezifischer Aufbewahrungspflichten verantwortlich.

13. Schnittstellen und Dienste Dritter

13.1     ParkPrio kann Verbindungen, Importe oder Schnittstellen zu Buchungsportalen, Webseiten, Zahlungs-, E-Mail-, Messenger-, Karten-, Flug- oder sonstigen Drittanbietern bereitstellen. Welche Verbindungen aktuell unterstützt werden, ergibt sich aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

13.2     Verfügbarkeit, Datenqualität, Funktionsumfang und Bedingungen externer Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs von ParkPrio. ParkPrio haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung solcher Dienste, soweit ParkPrio diese Umstände nicht zu vertreten hat.

13.3     Der Kunde ist für erforderliche Drittanbieter-Konten, Zugänge, API-Schlüssel, Berechtigungen, Gebühren und die Einhaltung der jeweiligen Drittanbieterbedingungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

13.4     Ändert ein Drittanbieter seine technische Schnittstelle, darf ParkPrio die betroffene Verbindung anpassen, vorübergehend einschränken oder einstellen. ParkPrio wird den Kunden über wesentliche Auswirkungen informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.

14. Verfügbarkeit, Wartung und Support

14.1     ParkPrio schuldet keine feste prozentuale Verfügbarkeit, sofern nicht im Premium-Vertrag oder in einem SLA ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. ParkPrio gewährleistet eine nach Art, Umfang und Zweck der Software angemessene Verfügbarkeit.

14.2     Nicht als von ParkPrio zu vertretende Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere angekündigte Wartungsarbeiten, dringende Sicherheitsmaßnahmen, Störungen der Telekommunikation oder Energieversorgung, höhere Gewalt, Angriffe Dritter sowie Ausfälle externer Dienste, soweit ParkPrio die Ursache nicht zu vertreten hat.

14.3     Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Dringende Sicherheits- oder Stabilisierungsmaßnahmen können ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

14.4     Supportumfang, Kommunikationswege und Priorisierung richten sich nach dem gebuchten Paket. Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in einem SLA vereinbart wurden.

15. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung

15.1     Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Bestellprozess ausgewiesenen Preise. Sämtliche gegenüber dem Kunden ausgewiesenen Preise verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gekennzeichnet ist.

15.2     Der Kunde kann – soweit angeboten – zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung wählen. Die Vergütung wird für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus in Rechnung gestellt. Die Wahl einer monatlichen Abrechnung verändert die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit nicht.

15.3     Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. ParkPrio kann im Verzugsfall gesetzliche Verzugszinsen, die gesetzliche Verzugspauschale und weitergehende nachgewiesene Verzugsschäden verlangen.

15.4     Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

16. Paketwechsel, Preisänderungen und Weiterentwicklung

16.1     Ein Upgrade in ein höheres Paket kann nach Bestätigung durch ParkPrio sofort wirksam werden. Mehrentgelte werden für den verbleibenden Abrechnungszeitraum anteilig berechnet. Ein Downgrade wird frühestens zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode wirksam.

16.2     ParkPrio darf die Preise nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens einem Monat für die Zukunft anpassen, wenn sich für die Leistungserbringung maßgebliche Kosten, insbesondere Hosting-, Lizenz-, Drittanbieter-, Personal-, Sicherheits- oder gesetzliche Kosten, verändern oder sich der vereinbarte Leistungsumfang erweitert. Kostenminderungen sind bei der Kalkulation angemessen zu berücksichtigen.

16.3     Über eine Preiserhöhung wird der Kunde in Textform informiert. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Erhöhung außerordentlich zum Änderungszeitpunkt kündigen. Erfolgt keine Kündigung, wird die geänderte Vergütung ab dem angekündigten Zeitpunkt berechnet. Auf das Sonderkündigungsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.

16.4     ParkPrio darf Funktionen technisch weiterentwickeln, anpassen oder ersetzen, soweit der vereinbarte Vertragszweck und die wesentlichen Nutzungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Über wesentliche nachteilige Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert. Zwingende Sicherheits- und Rechtsanpassungen dürfen kurzfristig erfolgen.

17. Mängel und Leistungsstörungen

17.1     Ein Mangel liegt vor, wenn ParkPrio wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und dadurch die vertragsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Angaben in Demos, Roadmaps oder unverbindlichen Produktankündigungen sind keine Beschaffenheitsvereinbarung.

17.2     Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und beschreibt Fehlerbild, Zeitpunkt, betroffene Funktion und – soweit möglich – Reproduktionsschritte. ParkPrio erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

17.3     Ansprüche wegen Störungen, die aus der Sphäre des Kunden, aus nicht unterstützten Systemen, aus unsachgemäßer Bedienung oder aus nicht von ParkPrio zu vertretenden Drittanbieterausfällen stammen, sind ausgeschlossen. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

18. Haftung

18.1     ParkPrio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

18.2     Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet ParkPrio nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

18.3     Die Haftung nach der vorstehenden Ziffer bei leichter Fahrlässigkeit ist je Vertragsjahr insgesamt auf den Netto-Jahresvertragswert des vom Kunden gebuchten Pakets begrenzt. Bei einem monatlichen Bruttopreis von 99,00 Euro entspricht dies bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent derzeit einem Netto-Jahresvertragswert von rund 998,32 Euro. Maßgeblich ist stets die im Schadenszeitpunkt geltende Nettovergütung für zwölf Monate, nicht dieses Berechnungsbeispiel.

18.4     Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von ParkPrio.

18.5     Bei Datenverlust ist die Haftung – außerhalb der Fälle unbeschränkter Haftung – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessener, vertragsgemäßer Datensicherung durch beide Parteien entstanden wäre.

19. Freistellung bei vom Kunden zu vertretenden Verstößen

19.1     Der Kunde stellt ParkPrio von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde, seine Beschäftigten oder von ihm autorisierte Nutzer schuldhaft gegen diese AGB, anwendbares Recht oder Rechte Dritter verstoßen haben.

19.2     Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche wegen rechtswidriger Inhalte, fehlender Werbeeinwilligungen, unzulässiger E-Mail- oder Messenger-Kommunikation, Datenschutzverstößen und Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten.

19.3     ParkPrio informiert den Kunden unverzüglich über einen geltend gemachten Anspruch, überlässt ihm – soweit rechtlich und tatsächlich möglich – in Abstimmung die Verteidigung und erkennt Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Kunden an. Der Kunde trägt angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung, soweit er den zugrunde liegenden Verstoß zu vertreten hat.

20. Sperrung und Einschränkung von Funktionen

20.1     ParkPrio darf den Zugang vorübergehend sperren oder einzelne Funktionen einschränken, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung erheblich im Zahlungsverzug bleibt, die Software rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt, die Sicherheit oder Stabilität des Systems gefährdet oder eine sonstige erhebliche Vertragsverletzung begeht.

20.2     Vor einer Sperrung setzt ParkPrio grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe und kündigt die Maßnahme an. Eine sofortige Sperrung ist zulässig, wenn dies zur Abwehr akuter Gefahren, zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen oder aus anderen gewichtigen Gründen erforderlich ist.

20.3     Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Sperrgrund entfällt und der Kunde dies nachweist. Die Zahlungspflicht bleibt für die Dauer einer berechtigten Sperrung bestehen, soweit ParkPrio die vertragliche Leistung zur Wiederaufnahme bereitgehalten hat.

21. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

21.1     Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab dem vereinbarten Vertragsbeginn oder, falls kein gesonderter Beginn bestimmt ist, ab Freischaltung des produktiven Kundenkontos.

21.2     Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit ordentlich gekündigt werden. Wird nicht fristgerecht gekündigt, läuft der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter.

21.3     Nach Übergang in die unbestimmte Laufzeit kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Bei jährlicher Vorauszahlung wird eine nach dem Wirksamwerden der Kündigung verbleibende, nicht genutzte Vergütung zeitanteilig gutgeschrieben oder erstattet.

21.4     Kündigungen können per E-Mail, über eine hierfür vorgesehene Funktion im Kundenportal oder per Brief erklärt werden. Sie müssen den kündigenden Kunden eindeutig erkennen lassen und ParkPrio zugehen.

22. Außerordentliche Kündigung

22.1     Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Abwägung aller Umstände die Fortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

22.2     ParkPrio kann insbesondere bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug, rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung, Gefährdung von Sicherheit oder Systemen sowie bei einer schweren sonstigen Vertragsverletzung außerordentlich kündigen.

22.3     Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung liegt, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Abhilfefrist zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen. Dies ist entbehrlich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine sofortige Kündigung vorliegen.

23. Vertragsende, Datenexport und Löschung

23.1     Nach Vertragsende kann der Kunde seine in ParkPrio gespeicherten Kundendaten und Dokumente innerhalb von 90 Tagen über die verfügbaren Exportfunktionen oder nach Abstimmung in einem von ParkPrio bereitgestellten Standardformat exportieren.

23.2     Nach Ablauf dieser 90-Tage-Frist darf ParkPrio die Kundendaten löschen oder anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, behördlichen Anordnungen oder berechtigten Gründe für eine längere Speicherung entgegenstehen.

23.3     Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Export rechtzeitig durchzuführen und zu prüfen. Individuelle Migrations-, Sonderformat- oder Beratungsleistungen können gesondert vergütet werden.

24. Vertraulichkeit

24.1     Die Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden, als vertraulich bezeichneten oder nach den Umständen als vertraulich erkennbaren Informationen geheim und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.

24.2     Nicht vertraulich sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt oder unabhängig entwickelt wurden.

24.3     Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit zulässig, wird die offenlegende Partei vorab informiert. Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort; Geschäftsgeheimnisse bleiben so lange geschützt, wie ihre Eigenschaft als Geschäftsgeheimnis besteht.

25. Höhere Gewalt

25.1     Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruht, insbesondere Naturereignissen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, flächendeckenden Ausfällen von Energie oder Telekommunikation, Arbeitskämpfen, Pandemien oder erheblichen Cyberangriffen trotz angemessener Schutzmaßnahmen.

25.2     Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich, die Auswirkungen zu begrenzen. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an und wird die Vertragsdurchführung wesentlich beeinträchtigt, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.

26. Schlussbestimmungen

26.1     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

26.2     Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder ein sonstiger gesetzlich zulässiger Fall einer Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

26.3     Die Übertragung des Vertrags oder einzelner Rechte durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von ParkPrio. § 354a HGB und sonstige zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

26.4     Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen mindestens in Textform erfolgen. Der Vorrang individueller Abreden bleibt unberührt.

26.5     Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

26.6     Übersetzungen dieser AGB dienen ausschließlich der Information. Für die Auslegung und im Fall von Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer. Für die Auslegung ist die deutsche Fassung maßgeblich.